Zum Hauptinhalt springen
Zertifizierter Service

Technischer Service,
für Ihre Praxis

Wartung, Reparatur und STK nach MPBetreibV –auf Anfrage, dokumentiert, mit zertifizierten Technikern.

Einzugsgebiet: Berlin & Brandenburg
Unser technischer Service ist auf diese Region begrenzt – Terminvergabe nach Kapazität.

Unsere Servicebereiche

Von der regelmäßigen Wartung über STK und Validierung bis zur Reparatur – bei Bedarf in enger Zusammenarbeit mit den Herstellern.

Wartung & Inspektion

Regelmäßige Wartung und Inspektion aller medizintechnischen Geräte nach Herstellervorgaben und gesetzlichen Anforderungen.

Reparatur & Instandsetzung

Reparatur defekter Geräte durch zertifizierte Techniker – bei Bedarf in enger Zusammenarbeit mit dem Hersteller und autorisiertem Fachpersonal.

Installation & Einweisung

Fachgerechte Installation neuer Geräte und professionelle Einweisung Ihres Praxisteams.

Sicherheitstechnische Kontrolle

STK nach § 11 MPBetreibV und Validierung nach Herstellervorgaben – wir sorgen für Ihre Compliance und dokumentieren alles lückenlos.

Warum Technischer Service von Stusche?

Zertifiziert, zuverlässig, dokumentiert. Wir sorgen dafür, dass Ihre Praxis compliant bleibt.

Persönliche Kontaktaufnahme

Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns zeitnah – gemeinsam finden wir einen passenden Termin je nach Verfügbarkeit.

Zertifizierte Techniker

Alle Techniker sind nach MPBetreibV zertifiziert und regelmäßig geschult.

Originalersatzteile

Wir arbeiten ausschließlich mit Originalersatzteilen der Hersteller für maximale Zuverlässigkeit.

Lückenlose Dokumentation

Sie erhalten eine vollständige, rechtssichere Dokumentation aller durchgeführten Arbeiten – STK inklusive.

So läuft ein Serviceeinsatz ab

01

Anfrage

Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder über das Kontaktformular.

02

Terminvereinbarung

Wir prüfen die Anfrage und vereinbaren einen Termin nach Kapazität und Dringlichkeit.

03

Durchführung

Unser zertifizierter Techniker führt die Wartung oder Reparatur vor Ort durch.

04

Dokumentation

Sie erhalten eine vollständige, rechtssichere Dokumentation aller durchgeführten Arbeiten.

05

Nachbetreuung

Wir stehen für Rückfragen zur Verfügung und erinnern Sie rechtzeitig an den nächsten Termin.

Geräte­validierung

Gemäß § 8 MPBetreibV sind Aufbereitungsverfahren für Medizinprodukte gesetzlich validierungspflichtig. Stusche führt Erst- und Wiederholungsvalidierungen für Autoklaven (DIN EN ISO 17665) und Thermodesinfektoren (DIN EN ISO 15883) durch.

Autoklaven: jährlich · Thermodesinfektoren: alle 12–24 Monate · Siegelgeräte: mindestens jährlich

01

Erstvalidierung

Vor Inbetriebnahme eines neuen Autoklaven oder Thermodesinfektors führen wir die gesetzlich vorgeschriebene Erstvalidierung durch und dokumentieren alle Prozessparameter.

02

Wiederholungsvalidierung

Autoklaven müssen jährlich, Thermodesinfektoren alle 12–24 Monate revalidiert werden. Wir übernehmen Terminkoordination und Durchführung.

03

Leistungsqualifikation (PQ)

Nachweis, dass der Aufbereitungsprozess unter realen Bedingungen zuverlässig und reproduzierbar funktioniert – inklusive Beladungsprüfung.

04

Validierungsprotokoll

Sie erhalten ein vollständiges, rechtssicheres Validierungsprotokoll für Behörden und Prüfer – jederzeit abrufbar über das Praxisportal.

Validierungspflicht nach MPBetreibV

Jede Arztpraxis, die Medizinprodukte aufbereitet, ist zur Validierung verpflichtet. Fehlende Protokolle können bei Prüfungen zu Beanstandungen führen. Wir helfen Ihnen, compliant zu bleiben.

Häufige Fragen

Alles Wichtige zum Technischen Service – klar und verständlich erklärt.

Wir kümmern uns um viele medizintechnische Geräte in Ihrer Praxis. Bei Bedarf arbeiten wir eng mit den jeweiligen Herstellern zusammen und koordinieren eine fachgerechte Reparatur oder Wartung durch autorisiertes Servicepersonal. Sprechen Sie uns gerne an – wir finden gemeinsam die passende Lösung für Ihr Gerät.

Wir melden uns zeitnah auf Ihre Anfrage. Den konkreten Vor-Ort-Termin vereinbaren wir gemeinsam nach Verfügbarkeit und Dringlichkeit.

Ja. Bei Bedarf koordinieren wir die Reparatur direkt mit dem jeweiligen Hersteller oder autorisiertem Fachpersonal – damit Ihr Gerät fachgerecht und normkonform instandgesetzt wird.

Die sicherheitstechnische Kontrolle (STK) ist in § 11 MPBetreibV geregelt und für die in Anlage 1 der Verordnung aufgeführten Medizinprodukte vorgeschrieben – dazu zählen zum Beispiel Defibrillatoren und Infusionspumpen. Maßgeblich sind zuerst die Fristen des Herstellers. Macht der Hersteller keine Angabe, ist die STK spätestens alle zwei Jahre durchzuführen. Wir übernehmen die Kontrolle und dokumentieren sie prüfsicher für Ihr Medizinproduktebuch.

Die MTK nach § 14 MPBetreibV betrifft die Medizinprodukte mit Messfunktion aus Anlage 2 der Verordnung. In der Arztpraxis sind das vor allem nichtinvasive Blutdruckmessgeräte einschließlich Langzeit-Blutdruckmessgeräten. Die Frist beträgt in der Regel zwei Jahre. Die MTK darf nur von entsprechend qualifizierten Personen durchgeführt werden, die bei der zuständigen Behörde angezeigt sind – das übernehmen wir für Sie.

Die einschlägigen Normen und die Leitlinie von DGKH, DGSV und AKI empfehlen eine erneute Leistungsbeurteilung im Jahresabstand; Abweichungen davon sind zu begründen und zu dokumentieren. Für Dampf-Sterilisationsprozesse lässt DIN 58946-7 unter bestimmten Voraussetzungen – etwa eingehaltene Wartungstermine, lückenlose Routine- und Chargenkontrollen sowie Schulungsnachweise – eine Streckung auf bis zu zwei Jahre zu. Unabhängig davon ist immer dann neu zu validieren, wenn Routinekontrollen Abweichungen zeigen oder Gerät, Prozess oder Beladung wesentlich geändert wurden. Wir prüfen Ihre Situation und schlagen ein passendes Intervall vor.

Ja, wir arbeiten ausschließlich mit Originalersatzteilen der jeweiligen Hersteller. Das sichert die Qualität und erhält Ihre Gerätegarantie.

Sie können uns über das Kontaktformular auf der Website oder per E-Mail eine Anfrage senden. Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns zeitnah mit einem Terminvorschlag – die Terminvergabe erfolgt nach Kapazität und Priorität.

Unser technischer Außendienst ist auf Berlin und Brandenburg ausgerichtet. Anfragen aus anderen Bundesländern können wir leider in der Regel nicht berücksichtigen. Bei Fragen zu Ihrem Standort sprechen Sie uns gerne direkt an.

Ja. Nach § 8 MPBetreibV darf die Aufbereitung von Medizinprodukten nur mit geeigneten, validierten Verfahren erfolgen. Wir führen Erst- und Wiederholungsvalidierungen für Autoklaven nach DIN EN ISO 17665 sowie für Reinigungs- und Desinfektionsgeräte (RDG) nach DIN EN ISO 15883 durch. Sie erhalten ein vollständiges Validierungsprotokoll, das Sie Behörden und Prüfern vorlegen können.

Das hängt von Gerätetyp, Anzahl und Aufwand vor Ort ab – eine Pauschale wäre unseriös. Nennen Sie uns Ihre Geräte, dann erhalten Sie ein konkretes Angebot. Sinnvoll ist meist, mehrere fällige Prüfungen in einem Termin zusammenzufassen; das spart Anfahrt und Ausfallzeit in der Praxis.

Die Einhaltung der Prüf- und Dokumentationspflichten liegt beim Betreiber der Praxis. Fehlende oder nicht nachweisbare Kontrollen können bei einer Begehung beanstandet werden und im Schadensfall haftungsrelevant sein. Wenn Sie unsicher sind, welche Ihrer Geräte betroffen sind, verschaffen wir Ihnen gemeinsam einen Überblick und erstellen einen Fristenplan.

So erreichen
Sie uns

Unser Team nimmt Serviceanfragen entgegen – die Terminvergabe erfolgt nach Kapazität und Priorität. Unser Einsatzgebiet umfasst Berlin und Brandenburg.

Kontaktformular
Serviceanfragen stellen rund um die Uhr – wir melden uns zeitnah mit einem Terminvorschlag.
Praxisportal
Geräte-Service, Wartungstermine und Dokumentation im Blick – rund um die Uhr verfügbar. Alle Ihre Geräte an einem Ort.
Techniker bei der Prüfung medizinischer Geräte in einer Arztpraxis

Jedes Gerät. Jede Prüfung.
auf Anfrage und dokumentiert.

Ihr Gerät braucht Service?
Anfrage stellen

Senden Sie uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular – wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns zeitnah. Die Terminvergabe erfolgt nach Kapazität und Priorität.

Einsatzgebiet: Berlin & Brandenburg