Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Unternehmer im Sinne dieser Verkaufsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis solcher Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführt.
Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
Soweit apothekenpflichtige oder verschreibungspflichtige Arzneimittel Vertragsgegenstand sind, erfolgt die Lieferung ausschließlich an bezugsberechtigte Personen und Einrichtungen gemäß § 47 Arzneimittelgesetz (AMG). Der Käufer ist verpflichtet, vor der ersten Lieferung seine Bezugsberechtigung (z. B. durch Vorlage einer Kopie der Approbationsurkunde oder der Erlaubnis zur Ausübung des Arztberufes) unaufgefordert nachzuweisen. Der Verkäufer behält sich vor, Bestellungen abzulehnen, sofern der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis nicht erbracht wird.
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt.
Individuelle Vereinbarungen, die im Einzelfall mit dem Käufer getroffen werden, haben Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, die Bestätigung des Verkäufers in Textform maßgeblich.
§ 2
Vertragsschluss, Angebotsunterlagen
Die Präsentation von Waren in Katalogen, Preislisten, Prospekten, auf Internetseiten oder in sonstigen Werbematerialien stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist der Verkäufer berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Zugang anzunehmen.
Ein Vertrag kommt erst zustande durch Auftragsbestätigung in Textform oder durch Auslieferung der Ware durch den Verkäufer.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Produktbeschreibungen, Unterlagen und sonstigen Informationen behält sich der Verkäufer sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Sie dürfen Dritten ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers nicht zugänglich gemacht werden.
§ 3
Preise, Versandkosten, Zahlungsbedingungen
Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise des Verkäufers in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Preisangaben gelten für Lieferungen ab dem vom Verkäufer bestimmten Versand- oder Auslieferungsort.
Ab einem Nettobestellwert von 100,00 EUR erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands versandkostenfrei. Hiervon ausgenommen sind Mobiliar und Einrichtungsgegenstände.
Bei Bestellungen unter einem Nettobestellwert von 100,00 EUR berechnet der Verkäufer eine Versandkostenpauschale in Höhe von 6,90 EUR netto. Bei Teillieferungen wird diese Pauschale nur einmal je Bestellung berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren gewährt der Verkäufer 1 % Skonto auf den Nettorechnungsbetrag, sofern der Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Kalendertagen ab Rechnungsdatum per Lastschrift eingezogen werden kann und keine fälligen Altforderungen bestehen.
Bei Lieferungen von Waren, die vom Käufer auf Basis einer vertragsärztlichen Verordnung als Sprechstundenbedarf (SSB) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung bezogen werden, werden keine gesonderten Versandkosten berechnet. Die Lieferung erfolgt in diesen Fällen versandkostenfrei, da Transport- und Versandkosten gemäß den jeweils geltenden Sprechstundenbedarfsvereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen bereits in den berechnungsfähigen Leistungen enthalten sind und eine gesonderte Abrechnung unzulässig wäre. Diese Regelung gilt ausschließlich für Bestellungen auf Basis einer SSB-Verordnung; für sonstige Bestellungen gelten die Versandkostenregelungen der Absätze 3 und 4.
Sofern Zahlung per Vorkasse vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag unter Angabe der Bestellnummer auf das vom Verkäufer benannte Konto zu überweisen.
Schecks und Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen.
Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Werden dem Verkäufer nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich zu mindern und durch welche die Bezahlung offener Forderungen des Verkäufers gefährdet wird, ist der Verkäufer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen. Kommt der Käufer diesem Verlangen innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. Dies gilt nicht für Gegenansprüche des Käufers, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren (synallagmatische Ansprüche).
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5
Lieferung, Lieferzeit, Versand, Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt von dem vom Verkäufer bestimmten Versand- oder Auslieferungsort. Der Verkäufer ist berechtigt, nach eigenem Ermessen ab Lager Teltow, ab Herstellerwerk oder über ein verbundenes Auslieferungslager zu liefern. Eine besondere Vereinbarung über den Versandort bedarf der ausdrücklichen Bestätigung des Verkäufers in Textform.
Versandart, Versandweg und Verpackung stehen im pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
Angaben zu Lieferzeiten sind nur annähernd, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein fester Liefertermin oder eine feste Lieferfrist in Textform zugesagt.
Lieferfristen beginnen nicht, bevor alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien geklärt sind und der Käufer alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß erfüllt hat.
Sofern der Verkäufer verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, wird der Käufer hierüber unverzüglich informiert und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitgeteilt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Verkäufer berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers wird unverzüglich erstattet.
Sofern der Käufer Unternehmer ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an das Transportunternehmen, den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkäufer noch andere Leistungen übernommen hat.
Gerät der Verkäufer mit einer Lieferung in Verzug, so hat der Käufer dem Verkäufer zunächst eine angemessene Nachfrist zur Leistung zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 6
Höhere Gewalt, Selbstbelieferungsvorbehalt
Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, Pandemien, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrs- oder Lieferstörungen sowie nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Vorlieferanten, entbinden den Verkäufer für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von seinen Liefer- und Leistungspflichten.
Der Verkäufer ist in diesen Fällen auch berechtigt, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Der Verkäufer wird den Käufer über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer derartiger Umstände unverzüglich informieren.
§ 7
Sachmängelansprüche
Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Grundlage der Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit gelten insbesondere Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind.
Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen bei Maßen, Gewichten, Farben, Ausstattungen, Konstruktionen und Abbildungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie für den Käufer zumutbar sind und die vertraglich vorausgesetzte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen.
Der Verkäufer ist im Falle eines Mangels nach seiner Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt.
Der Käufer hat dem Verkäufer die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist, soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB ist.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Diese Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Käufers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen. Für ausdrücklich ausgewiesene Produkte mit verlängerter Gewährleistungs- oder Garantiefrist gilt die jeweils dort angegebene Frist.
Keine Mängelansprüche bestehen insbesondere bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
§ 8
Haftung
Der Verkäufer haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung des Verkäufers jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die sich aus den vorstehenden Absätzen ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haftet.
Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9
Umtausch und Rückgabe
Ein Umtausch oder eine Rückgabe von ordnungsgemäß gelieferter Ware ist nur aufgrund ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verkäufers und nur im Einzelfall möglich.
Voraussetzung für einen Umtausch oder eine Rückgabe ist, dass sich die Ware in einwandfreiem, wiederverkaufsfähigem Zustand befindet und in der vollständigen Originalverpackung zurückgegeben wird.
Sämtliche mit einem vom Käufer gewünschten Umtausch oder einer Rückgabe verbundenen Kosten trägt der Käufer, soweit kein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Rücknahme besteht.
Vom Umtausch und von der Rückgabe ausgeschlossen sind Sonderanfertigungen, speziell für den Käufer beschaffte Ware sowie Waren, die aus hygienischen oder sonstigen Gründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Dies gilt insbesondere für Arzneimittel, die den Verfügungsbereich des Verkäufers verlassen haben, da hier die Vorgaben der GDP-Leitlinien (Good Distribution Practice) eine Rücknahme zur erneuten Abgabe in der Regel ausschließen.
§ 10
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen des Verkäufers aus der laufenden Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Verkäufers.
Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und, soweit erforderlich, auf eigene Kosten ausreichend gegen Verlust und Beschädigung zu versichern.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe des Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.
Der Käufer bleibt zur Einziehung der an den Verkäufer abgetretenen Forderungen ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann die Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät.
Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
§ 11
Besondere Bestimmungen für Medizinprodukte und Arzneimittel
Soweit der Verkäufer Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (MDR) liefert, ist der Käufer verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit (Art. 25 MDR) sicherzustellen. Der Käufer hat Aufzeichnungen darüber zu führen, von wem er das Produkt bezogen hat und an wen er es gegebenenfalls abgegeben hat.
Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich in Textform zu informieren, wenn ihm mutmaßliche Vorkommnisse, schwerwiegende unerwünschte Ereignisse oder sonstige Risiken im Zusammenhang mit den gelieferten Medizinprodukten oder Arzneimitteln bekannt werden.
Im Falle von behördlich angeordneten oder vom Hersteller initiierten Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld (z. B. Rückrufe) verpflichtet sich der Käufer, den Verkäufer bei der Durchführung dieser Maßnahmen vollumfänglich zu unterstützen und die Anweisungen des Verkäufers oder Herstellers strikt zu befolgen.
§ 12
Datenschutz
Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten des Käufers (z. B. Kontaktdaten, Bestelldaten) zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Der Käufer stellt sicher, dass bei der Übermittlung von Daten an den Verkäufer (z. B. bei Reklamationen oder individuellen Anfertigungen) keine patientenbezogenen Gesundheitsdaten (Art. 9 DSGVO) ohne vorherige Pseudonymisierung oder Anonymisierung übermittelt werden, es sei denn, dies ist für die Vertragserfüllung zwingend erforderlich und gesetzlich zulässig.
§ 13
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung ist der Sitz des Verkäufers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Verkäufers. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 14
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.
Diese Website verwendet technisch notwendige Cookies für den sicheren Betrieb. Fonts und Ressourcen werden lokal bereitgestellt. Für anonyme Nutzungsstatistiken setzen wir Matomo Analytics ein – selbst gehostet auf unserem Server in Deutschland, ohne Datenweitergabe an Dritte. Datenschutzerklärung