Als spezialisierter Praxisdienstleister übernehmen wir die gesamte Abwicklung – von der Bestellung bis zur Kassenabrechnung. Sie konzentrieren sich auf Ihre Patienten.
Direkte Abrechnung mit den Krankenkassen nach § 300 SGB V – keine Kosten für Sie oder Ihre Patienten.
Wir liefern schnell und zuverlässig direkt in Ihre Praxis – im Raum Berlin, Brandenburg und der Region.
Vollständig compliant mit § 300 SGB V, basierend auf der Sprechstundenbedarf-Vereinbarung der KVBB (Brandenburg). Sie gehen kein rechtliches Risiko ein.
Bei Lieferungen auf GKV-Rezept (Sprechstundenbedarf) berechnen wir keine gesonderten Versandkosten. Gemäß den SSB-Vereinbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen sind Transport- und Versandkosten bereits in den berechnungsfähigen Leistungen enthalten – eine gesonderte Abrechnung wäre unzulässig. Für private Praxisbestellungen ohne SSB-Rezept gelten unsere normalen Versandkostenbedingungen.

Kontaktieren Sie uns – unser Außendienst richtet Ihren Praxisportal-Zugang persönlich ein und gibt eine Einweisung.
Wählen Sie aus unserem umfangreichen Sortiment an Sprechstundenbedarf.
Bestellung mit einem Klick aufgeben – digital, papierlos, effizient.
Schnelle Lieferung direkt in Ihre Praxis, Abrechnung direkt mit den Krankenkassen.
Alles Wichtige zum Sprechstundenbedarf nach § 300 SGB V – klar und verständlich erklärt.
Die Lieferung von Sprechstundenbedarf basiert auf der KVBB-Vereinbarung zur Lieferung von SSB in Brandenburg. Sprechstundenbedarf (SSB) ist ausschließlich für Vertragsärzte in Brandenburg verfügbar – in Berlin gibt es keine entsprechende SSB-Vereinbarung. Nachfolgend die wesentlichen Grundsätze.
Als Sprechstundenbedarf (SSB) gelten nur solche Mittel, die ihrer Art nach bei mehr als einem Berechtigten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung angewendet werden oder bei Notfällen zur Verfügung stehen müssen. Bei der Anforderung von SSB sind die gemäß Anlage 1 der SSB-Vereinbarungen aufgeführten Mittel verordnungsfähig.
Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen Anthroposophie und Homöopathie können nicht als Sprechstundenbedarf bezogen werden.
SSB wird grundsätzlich einmal im Quartal auf Muster 16 mit Angabe „9“ im Markierungsfeld angefordert.
Die Verordnung von Sprechstundenbedarf erfolgt stets zu Lasten der AOK Nordost.
Für die Verordnung von Hilfsmitteln im SSB werden separate Verordnungsblätter mit den Markierungsfeldern 7 und 9 genutzt. Die Kosten sind nicht Bestandteil des Verordnungsvolumens Arznei- und Verbandmittel.
Unser Team steht Ihnen persönlich, telefonisch und digital zur Verfügung.
Fordern Sie Ihren Praxisportal-Zugang an – unser Außendienst richtet alles für Sie ein, gibt eine persönliche Einweisung und erstellt auf Wunsch Favoritenlisten aus Ihren bisherigen Bestellungen.
Das Praxisportal ermöglicht auch die digitale SSB-Abwicklung: Artikel auswählen, Angaben ergänzen, Rezept drucken – in vier Schritten.Mehr zum Praxisportal →