Wir rechnen direkt mit den Krankenkassen ab.
Wir liefern herstellerunabhängig die Verbandstoffe Ihrer Wahl, rechnen direkt mit den Krankenkassen ab und Sie erhalten transparente Kostenübersichten.
Als Sprechstundenbedarf (SSB) gelten nur solche Mittel, die ihrer Art nach bei mehr als einem Berechtigten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung angewendet werden oder bei Notfällen zur Verfügung stehen müssen. Bei der Anforderung von SSB sind die gemäß Anlage 1 der SSB-Vereinbarungen aufgeführten Mittel verordnungsfähig.
Aktuelle Informationen sowie gültige Sprechstundenbedarfsvereinbarungen von Brandenburg finden Sie auf www.kvbb.de
Die gültige Sprechstundenbedarfsvereinbarungen aus Sachsen-Anhalt finden Sie auf www.kvsa.de
Nach § 3 Absatz 4.1 gilt:
Bei der Verordnung von Hilfsmitteln (...) ist ein seperates Arzneiverordnungsblatt zu verwenden (...). Mischverordnungen sind nicht zulässig.
Dieses gilt für: Infusionszubehör, Verbandklammern, Urinbeutel für Kinder, Portkanülen, Gummifingerlinge, Holzmundspatel, uvm.
Schauen Sie in unsere ausführliche Sprechstundenbedarfsbroschüre und entdecken Sie interessante Angebote. Unter Anderem enthält die Broschüre Produkte zu den Themen: Pflaster / Wundverbände, Kompressen / Tupfer, Wundmanagement, Zellstoffprodukte und Binden / Polstermaterialien.